Abwicklung


Abgabe von Fahrzeugen

Fahrzeuge werden zum vereinbarten Zeitpunkt nur mit Schlüsseln, Felgenschlössern, vollständigen Papieren und Sondereintragungen von uns angenommen. Wir erstellen ein Übergabeprotokoll/Werkstattauftrag, auf dem der Arbeitsinhalt schriftlich fixiert wird.
Das Fahrzeug gilt nur als übergeben, wenn der Ultimot-Kundenberater das Übergabeprotokoll gezeichnet und dem Kunden übergeben hat.
Probefahrten oder Fahrten zur Abnahme sind Ultimot freigestellt. Die Fertigstellung erfolgt zum abgeschätzten Termin und wird bei Vollzug telefonisch oder per Email mitgeteilt.

Zustandekommen von Verträgen

Nach Auswahl eines Produktes aus unserem Internetshop gelangen Sie mit der Buttonoption „Warenkorb“ zu unserem Bestellformular. Erst das Ausfüllen und Abschicken des Bestellformulars mit dem abschließenden Anklicken des Buttons „Kaufen und Zahlungsdaten erhalten“ stellt ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages zu dem von Ihnen ausgewählten Vertragsgegenstand dar. Der Zugang dieses Angebotes wird von der Ultimot GmbH unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt. Diese Bestätigung ist noch keine Annahme Ihres Angebotes durch die Ultimot GmbH, sondern lediglich eine Information über den Zugang Ihres Angebotes. Vorbehaltlich einer  gesonderten Annahmeerklärung (z.B. per Mail) durch die Ultimot GmbH kommt der Vertrag erst durch die Auslieferung der Ware zustande.